CBD-Verkaufsverbot …wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Wir waren sehr überrascht, als wir von dem Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erfahren haben. Demnach dürfen CBD-haltige Extrakte, die vorwiegend als Nahrungsergänzungsmittel im Handel sind, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es wird die Rechtsmeinung vertreten, dass es sich bei diesen Produkten um neuartige Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel handelt. Diese müssten dann als solche zugelassen werden, was zurzeit nicht der Fall ist.
Dieser Erlass trifft auch die beliebten CBD-Öle, die wir in unserer Apotheke angeboten haben!
Wir wissen, dass CBD-haltige Öle in Form von Tropfen vielen Patienten geholfen haben. Vor allem dann, wenn herkömmliche Therapiemethoden unwirksam oder schlecht verträglich waren.
Sollten Sie dennoch auf CBD-haltige Produkte nicht verzichten wollen, beraten wir Sie gerne vor Ort in der Apotheke.
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass derzeit sämtliche CBD haltigen Produkte nicht über unseren Online – Webshop bestellt werden können. Gerne informieren wir Sie über den Kauf von CBD-Produkte.